01.01.2007
Akupunktur ist Kassenleistung!
Seit dem 1.1.2007 ist die Akupunktur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt nur für die Indikation "Lumboischialgie", also tiefsitzender Rückenschmerz mit Ausstrahlung in die Beine sowie für Knieschmerz bei Gonarthrose, also Verschleißerkrankung der Knie. Alle anderen Erkrankungen können zwar auch weiterhin mit Akupunktur behandelt werden, aber eben nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Meine Praxis kann Ihnen diese Leistung in vollem Umfang anbieten. Fragen Sie meine Mitarbeiterinnen und mich nach Details.